Autobahnraststätte Steineja: unverständliches Vorgehen des UVEK

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2022 sistierte das UVEK das Plangenehmigungsverfahren «Rhoneautobahn A9; Lastwagenstauraum und Stellplätze Steineja, Raron; Ergänzung um Ausführungsprojekt vom 27. Dezember 2005; Bereich Baggersee Steineji» aufgrund fehlender planrechtlicher Grundlagen auf kantonaler wie auch auf nationaler Ebene. Der Fall löste ein grösseres Medienecho aus. Mit Schreiben vom 22. Februar 2023 hebt das UVEK die Sistierung nun auf, obwohl die planrechtlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene nicht vorliegen.

Für den VCS Wallis, welche gemeinsam mit Pro Natura eingesprochen hat ein Skandal. Die beiden Verbände halten am bisherigen Rechtsbegehren fest, wiesen in ihrer Stellungnahme von Ende März an das UVEK auf die Mängel in Bezug auf die nicht vorhandene konkrete Standortgebundenheit und die ungerechtfertigte Dimensionierung des Projekts hin und forderten vom UVEK unter Anderem:

  • die Behandlung der Verfahrensanträge, welche das UVEK bis heute nicht bearbeitet hat
  • die Aufrechterhaltung der Sistierung, solange bis alle planrechtlichen Grundlagen vorhanden und den Verfahrensparteien ausgehändigt worden sind

Für den VCS Wallis ist klar: Auch wenn die Gegenseite unter Zeitdruck steht, die Gesetze müssen zwingend eingehalten werden.

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