«Der Schulweg ist ein Erlebnis – er muss jedoch zumutbar sein»

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Der Schulweg ist Erlebnis-, Lern- und Sozialisationsort. Er macht Kinder selbstständiger, fördert die Bewegung und ist ein wichtiger Beitrag zur allgemeinen Entwicklung. Gleichzeitig sind Kinder Lernende im Verkehr. Um Kinderunfälle auf dem Schulweg zu vermeiden, sind alle gefordert: Gemeinden, Verkehrsteilnehmende, die Polizei, Eltern und Kinder.

Die Tipps des VCS für einen sicheren Schulstart:

  • 1. Die Sicherheit geht vor
    Wählen Sie nicht den kürzesten, sondern den sichersten Weg.
  • 2. Den Schulweg üben
    Legen Sie den Schulweg mit dem Kind schon vor dem ersten Schultag mehrmals zurück.
  • 3. Gefahren aufzeigen
    Besprechen Sie mit Ihrem Kind mögliche gefährliche Situationen, damit es diese erkennt und lernt, richtig zu reagieren.
  • 4. Reflektierende Kleider und Schulsäcke
    Kleiden Sie Ihr Kind so, dass es gut sichtbar ist (helle Kleider und reflektierende Materialien).
  • 5. Genügend Zeit für Schulweg einrechnen
    Schicken Sie Ihr Kind frühzeitig auf den Weg, damit es nicht zur Schule hetzen muss.
  • 6. «Rettungsinseln» für Notsituationen
    Sollte Ihr Kind einmal in eine Notsituation geraten, sind «Rettungsinseln» wertvoll. Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wo es in der Nähe Hilfe holen kann, z.B. in einem Laden oder bei einem Haus, wo das Kind klingeln kann.

Ist der Schulweg noch zu anspruchsvoll, kann auch der «Pedibus» eine geeignete Überganslösung bieten. Der «Pedibus» bringt eine Gruppe Kinder zu Fuss in den Kindergarten oder zur Schule und holt sie dort wieder ab. Begleitet werden die Kinder von einer erwachsenen Person.

Der Schulweg ist aber nicht ausschliesslich Sache der Eltern, sondern liegt auch im Aufgabenbereich der öffentlichen Hand. Diese sorgt dafür, dass den Kindern ein zumutbarer Schulweg geboten wird. Massgebend für die Beurteilung eines zumutbaren Schulweges sind die betroffenen Schülerinnen und Schüler, die Art des Schulweges und die Gefährlichkeit. Bei schwierigen Schulwegen empfiehlt der VCS, sich an die Gemeinde zu wenden, da diese für die Schulwegsicherheit zuständig ist.

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