Der VCS Wallis spricht sich für die neue Verfassung aus

Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz setzt sich für eine nachhaltige Mobilität und ein gesundes Klima ein. Genau dies verlangt auch die neue Kantonsverfassung.

Artikel 153 sagt, dass der Kanton für eine angemessene Mobilität sorgt und dabei die Bedürfnisse der Bevölkerung und die geografischen Gegebenheiten des Kantons berücksichtigt. Dieser Artikel verlangt auch, dass der Kanton umweltschonende Mobilitätsformen fördert und die Bedürfnisse des Langsamverkehrs bei der Gestaltung der Strasseninfrastruktur berücksichtigt. Dies bedeutet, dass bei der Mobilität auch mit der neuen Verfassung keine Abstriche gemacht werden, sondern dass das Angebot erweitert wird, indem der öffentliche Verkehr gefördert und das Velowegnetz – wie vom neuen Bundesgesetz vorgeschrieben – im Kanton ausgebaut wird.

In Artikel 157 der neuen Verfassung heisst es, dass Kanton und Gemeinden die Umwelt schützen und dass schädliche oder lästige Einwirkungen auf Mensch und Natur zu vermeiden, zu reduzieren oder zu beseitigen sind. Eine solche schädliche Einwirkung auf die Menschen ist beispielsweise der Verkehrslärm. Es gibt Möglichkeiten, den Lärm zu reduzieren oder sich davor zu schützen. Auch hier trägt die neue Verfassung für eine Verbesserung der Lebensqualität bei. Schliesslich verlangt Artikel 155, dass der Kanton Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergreift und die Klimaneutralität anstrebt.

Mit den erwähnten Artikeln hat der vom Volk gewählte Verfassungsrat im Bereich Mobilität, Umwelt- und Klimaschutz mehrere Punkte aufgenommen, für die sich der VCS gemeinsam mit seinen Mitgliedern seit vielen Jahren engagiert: Für eine lebenswerte Zukunft – auch für kommende Generationen. Deshalb empfiehlt der VCS Wallis am 3. März ein überzeugtes Ja zur neuen Verfassung!

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