Strategie Langsamverkehr 2040 im Sinne des VCS

Der VCS Wallis begrüsst die kürzlich publizierte kantonale Strategie Langsamverkehr 2040. Sie stellt den Langsamverkehr und die Fussgänger- und Velofreundlichkeit in den Mittelpunkt der alltäglichen Fortbewegung. Nun ist die Umsetzung der Strategie gefragt.

Im Wallis werden heute nur 5.4% der Distanzen zu Fuss oder mit dem Velo zurückgelegt. Damit bildet das Wallis zusammen mit dem Jura und Freiburg das Schlusslicht der Kantone. Der grösste Handlungsbedarf besteht beim Alltagsveloverkehr. Die Strategie sieht deshalb vor, den Anteil des Langsamverkehrs auf 15% der im Alltag zurückgelegten Distanzen zu erhöhen. Dies entspricht einer Steigerung der mittleren Distanz von 2 km auf 6 km pro Person und Tag.

Um dies zu erreichen, soll der Langsamverkehr in den Mittelpunkt der alltäglichen Fortbewegung gestellt werden und bei den kantonalen Investitionen ein höherer Stellenwert erhalten. Ganz im Sinne des VCS soll ein qualitativ hochwertiges und benutzergerechtes Netz für den Alltagslangsamverkehr definiert, realisiert und unterhalten werden. Erfreulich ist, dass der Kanton plant, in den nächsten 20 Jahren 10 bis 12 Millionen Franken pro Jahr für die Entwicklung des Langsamverkehrs bereitzustellen.

Weiter definiert die Strategie die drei Pfeiler Netze, Infrastrukturen und Förderung. Für den VCS Wallis sind insbesondere die Netze und die Infrastrukturen für Fussgänger:innen und Velofahrende zentral. Ein durchgängiges Velowegnetz, das sicher und durchgehend ist, erhöht die Qualität und die Attraktivität für das Velo im Alltag. Mit einer sicheren Infrastruktur, genügend Raum und verkehrsberuhigten Zonen wird die Sicherheit der vulnerablen Verkehrsteilnehmenden erhöht.

Die neue Strategie formuliert nach Auffassung des VCS Wallis die wichtigen Schwerpunkte und bildet eine gute Grundlage für die Planung und Umsetzung eines flächendeckenden Langsamverkehrs-Systems. Wichtig ist nun, der Strategie Leben einzuhauchen. Das gelingt aber nur, wenn der Wille zur Umsetzung da ist, die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen freigegeben und die verschiedenen Institutionen und Interessengruppen frühzeitig eingebunden werden. Der Zeitplan ist sportlich; denn das Bundesgesetz über Velowege schreibt eine Frist bis Ende 2027 für die Planung von Velonetzen für den Alltags- und Freizeitverkehr und bis Ende 2042 für deren Realisierung vor.

Zudem muss für jedes Projekt ein Gesamtkonzept angestrebt werden, das die einzelnen Verkehrsstrukturen integriert und miteinander verknüpft. Nur eine gesamtheitliche Betrachtung bringt den Erfolg. Schliesslich muss die Umsetzung der Strategie von einem Monitoring begleitet werden, das es erlaubt, die Wirkung der getroffenen Massnahmen zu evaluieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

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